Viele Familien kennen den Entlastungsbetrag nicht, obwohl er im Alltag spürbar helfen kann. Er soll pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen entlasten.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben Menschen mit einem von der Pflegekasse festgestellten Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5), die zu Hause leben und gepflegt werden. Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es den Entlastungsbetrag nicht.
Wofür kann er genutzt werden?
Der Betrag ist zweckgebunden. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, zum Beispiel für Hilfe im Haushalt. Welche Leistungen genau erstattungsfähig sind und welche Anbieter anerkannt sind, regelt das jeweilige Bundesland.
Wie hoch ist der Betrag?
Die Höhe legt der Gesetzgeber fest, und sie kann sich ändern. Den aktuellen Betrag nennt Ihnen Ihre Pflegekasse. Auch die Frage, ob und wie lange nicht genutzte Beträge in spätere Monate übertragen werden können, beantwortet die Pflegekasse.
So gehen Sie vor
- Pflegegrad klären oder beantragen
- Bei der Pflegekasse nach dem Entlastungsbetrag und anerkannten Anbietern fragen
- Einen Anbieter mit entsprechender Anerkennung wählen
- Kosten und Abrechnungsweg vorher klären
Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung. Bei Fragen sind Ihre Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe die richtige Anlaufstelle.
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